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Öffentliches Verfahrensverzeichnis Gem. § 4g Abs. 2 BDSG sind jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben zu automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten verfügbar zu machen.
1. Verantwortliche Stelle: Pago eTransaction Services GmbH 2. Geschäftsführer: Herbert F. Hartmann 3. Leiter Datenverarbeitung: Herbert F. Hartmann 4. Datenschutzbeauftragter: Herbert F. Hartmann 5. Anschrift: Kaltenbornweg 1-3, 50679 Cologne, Germany, Phone: +49 (0) 221 _ 32 08 700 6. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Als internationaler Acquiring & Payment Service Provider ist Pago für Unternehmen aus E-Commerce, dem Versandhandel und dem stationären Handel (Point-of-Sale) in der Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 des BDSG tätig. Auftragsdatenverarbeitung: Eine Verarbeitung und Nutzung als Auftragsnehmer im Rahmen bestehender Dienstleistungs- oder Einzelaufträge; Datenverarbeitung für eigene Zwecke nur für interne Personalverwaltung und die Vertrags- und Auftragsabwicklung mit den Auftraggebern. 7. Betroffene Personengruppe/n: Es werden zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten verarbeitet, soweit diese zur Erfüllung der unter 6. genannten Zwecke erforderlich sind: Von Auftraggebern zur Verfügung gestellte Daten von Kunden der Auftraggeber und für die Verarbeitung für eigene Zwecke notwendige Daten von - Auftraggebern ( ausschliesslich Firmendaten) - Interessenten / Nichtkunden ( ausschliesslich Firmendaten) - Bewerber / Mitarbeitern / ehemalige Mitarbeiter - Lieferanten / Dienstleistern (z.B. Lettershops) 8. Daten oder Datenkategorien: Nach Prüfung der Rechtmässigkeit der Datenweitergabe durch den Auftraggeber für die Auftragsdatenverarbeitung erhaltene Datenkategorien: - Adressdaten - Zusatzdaten, deren Inhalt vom Auftrag abhängt Bei der Verarbeitung für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsabwicklung und im Personalwesen: - Adress- und Kommunikationsdaten - Personaldaten 9. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern: - Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind - Externe Auftragsnehmer ( Dienstleistungsunternehmen) über Unterauftragsverhältnisse - Auftraggeber selbst 10. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungsfristen und -pflichten (HGB, AO etc.) erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Dienstverträge oder im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie datenschutzgerecht gelöscht bzw. an den Auftraggeber zurückgegeben, wenn die unter 6. genannten Zwecke wegfallen. 11. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: Eine Übermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.
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